Viel­leicht über­treiben wir ein biss­chen, aber wir meinen: Hinsicht­lich des Daten­schutzes stellt das geän­derte Perso­nal­aus­weis­ge­setz inzwi­schen ähnliche Anfor­de­rungen an den Bürger wie an ein Unternehmen!

Was für Unter­nehmen schon lange gilt, muss sich langsam aber sicher nun auch jeder Bürger aneignen: Er muss selbst aktiv werden, um die Kontrolle über seine Daten zu behalten.

Am 18. Mai 2017 hat der Bundestag einen Gesetz­ent­wurf verab­schiedet, der den Bürger einer­seits schützen soll, ihm aber ande­rer­seits einiges abver­langt, damit er noch Herr seiner Daten bleibt. Zwei Dinge haben sich insbe­son­dere geändert:

1. Zugriff auf das biome­tri­sche Lichtbild

Das neue Perso­nal­aus­weis­ge­setz gibt diesen Sicher­heits­be­hörden jeder­zeit Zugriff auf die biome­tri­schen Licht­bilder für Perso­nal­aus­weis und Pass:

  • Polizei
  • Geheim­dienste von Bund und Ländern (Verfas­sungs­schutz­ämter, Bundes­nach­rich­ten­dienst (BND), Mili­tä­ri­scher Abschirmdienst)
  • Steu­er­fahn­dungs­dienst­stellen der Länder
  • Zoll­fahn­dungs­dienst
  • Haupt­zoll­ämter
  • Ordnungs­ämter (ab Mitte 2018)

Gemäß einem Artikel auf heise​.de „durften [bisher] Ermittlungs- und Ordnungs­be­hörden sowie Steuer- und Zoll­fahnder nur online in Eigen­regie auf Pass­fotos zugreifen, wenn die Ausweis- bezie­hungs­weise Pass­be­hörde nicht erreichbar und Gefahr im Verzug war.“ Zu diesem Artikel gibt es 242 Beiträge in der Kommentarfunktion.

Daten­schutz

Der Bürger kann eine Geheim­nummer eingeben, um zu prüfen, wer seine Daten ausliest. Der Daten­schutz wird durch dieses und weitere Gesetze, die dem Staat Zugriff auf persön­liche Daten geben, offen­sicht­lich erschwert. Mehr dazu in einem Artikel auf spiegel​.de.

2. Die Online­funk­tion des Perso­nal­aus­weises ist künftig stan­dard­mäßig aktiviert

Neue Perso­nal­aus­weise werden künftig mit einer akti­vierten Online­funk­tion ausgegeben.

Daten­schutz

Der Bürger wird darauf hinge­wiesen, dass er die Online­funk­tion nach­träg­lich deak­ti­vieren kann. Dafür muss er eine Hotline anrufen.

Netgate-​IT unter­stützt Unter­nehmen beim Schutz ihrer Daten

Der betrieb­liche Daten­schutz gehört zu den Kern-​Leistungen von Netgate-​IT. Es ist die Aufgabe jedes Unter­neh­mens, seine Daten vor dem Zugriff Unbe­fugter zu schützen. Wie wir unsere Kunden dabei unter­stützen, lesen Sie auf unseren Seiten zum Thema „IT-​Sicherheit“.

| 23. Mai 2017 | 1,6 min |