Personalausweisgesetz

Das neue Personalausweisgesetz erschwert den Datenschutz des Bürgers – was kann man tun?

Vielleicht übertreiben wir ein bisschen, aber wir meinen: Hinsichtlich des Datenschutzes stellt das geänderte Personalausweisgesetz inzwischen ähnliche Anforderungen an den Bürger wie an ein Unternehmen! Was für Unternehmen schon lange gilt, muss sich langsam aber sicher nun auch jeder Bürger aneignen: Er muss selbst aktiv werden, um die Kontrolle über seine Daten zu behalten. Am 18. Mai 2017 hat der Bundestag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Bürger einerseits schützen soll, ihm aber andererseits einiges abverlangt, damit er noch Herr seiner Daten bleibt. Zwei Dinge haben sich insbesondere geändert:   1. Zugriff auf das biometrische Lichtbild Das neue Personalausweisgesetz gibt diesen Sicherheitsbehörden jederzeit Zugriff auf die biometrischen Lichtbilder für Personalausweis und Pass: Polizei Geheimdienste von Bund und Ländern (Verfassungsschutzämter, Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst) Steuerfahndungsdienststellen der Länder Zollfahndungsdienst Hauptzollämter Ordnungsämter (ab Mitte 2018) Gemäß einem Artikel auf heise.de „durften [bisher] Ermittlungs- und Ordnungsbehörden sowie Steuer- und Zollfahnder nur online in Eigenregie auf Passfotos zugreifen, wenn die Ausweis- beziehungsweise Passbehörde nicht erreichbar und Gefahr im Verzug war.“ Zu diesem Artikel gibt es 242 Beiträge in der Kommentarfunktion. Datenschutz Der Bürger kann eine Geheimnummer eingeben, um zu prüfen, wer seine Daten ausliest. Der Datenschutz wird durch dieses und weitere Gesetze, die dem Staat Zugriff... Weiterlesen >

Nach oben