IT-Sachverständiger

Projekt Beschreibung

Ihr kompetenter Ansprechpartner für eine sachkundige Begutachtung von Computer- und Bürosystemtechnik …

 

… für Gerichte, Unternehmen, Versicherungen und Versicherungsnehmer

Andreas Herden | Büroinformationselektronikermeister

Von der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Informationstechniker-Handwerk.
Teilgebiet: Büroinformationstechnik. Schwerpunkte: Computer- und Bürosystemtechnik, insbesondere deren Netzwerke und Software

Über 25 Jahre Erfahrung in den Bereichen Beratung, Planung und Realisierung von Netzwerken inklusive Hard- und Software sowie Kommunikations- und Bürosystemtechnik.

Andreas Herden, IT-Sachverständiger Andreas Herden, Inhaber der Netgate-IT, ist öffentlich bestellter und vereidigter IT-Sachverständiger

Gutachter-Leistungen

Gerichtsgutachten

Im Auftrag von Gerichten oder der Staatsanwaltschaft werden Gutachten erstellt, die als Sachverständigenbeweis in Straf- Sozial- oder Zivilgerichtsverfahren verwendet werden.

Privatgutachten

Privatgutachten unterteilt man in streitbare und nicht streitbare Bereiche. Zu den nicht streitbaren Angelegenheiten gehören Gutachten für Investitionsentscheidungen, die Bewertung vorhandener technischer Anlagen zu Veräußerungszwecken, Gutachten für Schadens- und Mängelregulierung sowie projektvorbereitende und projektbegleitende Gutachten. Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten dienen der Tatsachenfeststellung und werden häufig als Mittel zum Abschätzen der Aussichten für eine gerichtliche Auseinandersetzung verwendet. Sie können darüber hinaus auch als Parteigutachten in Zivilprozesse eingebracht werden.

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und im Rahmen der Schadensregulierung benötigt, können aber auch von Versicherungsnehmern beauftragt werden.

Wertgutachten

Wertgutachten dienen der Feststellung des tatsächlichen Werts einer Software oder einer technischen Anlage (EDV-System, Rechenzentrum). Sie werden meist aufgrund von Unternehmensübergängen, Kauf/Verkauf, Erbschaften, Insolvenzen usw. in Auftrag gegeben. Ich erstelle Wertgutachten als freier Sachverständiger.

Schiedsgutachten

Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien, z.B. zwischen Zimmermann und Bauherrn, wird der Sachverständige beauftragt, ein Schiedsgutachten zu erstellen. Das Ergebnis ist für beide Parteien bindend.

Sachverständigenverfahren

Bei Versicherungsschäden wird in der Regel ein Gutachter von der jeweiligen Versicherung zur Schadensregulierung bestellt. Ist der Versicherungsnehmer mit dem Ergebnis nicht einverstanden, kann er, entsprechend den Bedingungen der meisten Sachversicherer, ein sogenanntes Sachverständigenverfahren einleiten. Hierzu wird ein Gutachter seiner Wahl zusätzlich beauftragt und durch einen gemeinsam mit der Versicherung bestellten Obmann wird das Verfahren geregelt, ähnlich dem Schiedsgutachten. Auch hier ist das Ergebnis für beide Parteien bindend.

Weitere Leistungen

Projektunterstützung bei der Einführung bzw. Umrüstung von EDV-Netzwerken

Aufgrund meiner jahrzehntelangen IT-Erfahrung kann ich Sie bei komplexen EDV-Projekten umfassend unterstützen. Ich berate Sie gern in den Themenbereichen Hard- und Software sowie Netzwerke und Informationstechnologien.

Lösungskonzepte/Beratung bei EDV-Problemen

Die zunehmende Komplexität von EDV-Systemen, die heute zum Einsatz kommen, stellt Unternehmen immer wieder vor technische und organisatorische Probleme. Ich analysiere für Sie mögliche Schwachstellen und stelle Ihnen passende Lösungen vor.

Protokollierte Abnahme bei Roll-Out im IT-Projektgeschäft

Mittels entsprechender Rollouts werden neue Technologien als Ersatz für veraltete IT-Systeme eingeführt. Ich begleite die dafür notwendigen Migrationsszenarien für die Datenübernahme von den Altsystemen. Darüber hinaus überwache und protokolliere ich den gesamten Roll-Out und stelle die Abnahme sicher. Der Aufrechterhaltung des ungestörten EDV-Betriebes und die termingerechte Bereitstellung der Arbeitsplatzfunktionalität gilt hier die größte Aufmerksamkeit.

Über Sachverständige

Unabhängig und unparteiisch

Die Bezeichnung »Sachverständiger« ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: Auch Gutachter, deren Qualifikation nicht unabhängig geprüft ist, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln. Sie unterliegen dabei einer staatlichen Aufsicht, z.B. der Handwerkskammer oder IHK. Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.

Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangt es die Zivilprozessordnung. Öffentlich bestellte Sachverständige können in Teams oder Ingenieurgesellschaften tätig sein. Sie können Laboratorien oder Prüfgesellschaften zuziehen. Für ihre Leistungen als Sachverständige bleiben sie jedoch immer persönlich verantwortlich.

Weitere Produkte und Leistungen

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